Ein Etappensieg für eine sichere und benutzerfreundliche E-ID

Ein Etappensieg für eine sichere und benutzerfreundliche E-ID
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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat ihre Beratungen zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (23.073) abgeschlossen. Dabei wurden mehrere signifikante Verbesserungen erreicht, vor allem in den Bereichen Offenheit, Datenschutz und Überidentifikation. CH++ begrüsst die vorbildliche Zusammenarbeit zwischen den Parlamentsmitgliedern, der Bundesverwaltung, Fachexpert:innen und der Zivilgesellschaft und sieht einem zügigen Fortgang im parlamentarischen Verfahren entgegen. Die Vorlage ist für die kommende Frühjahrssession traktandiert.

Die RK-N hat zentrale Anliegen von CH++ umgesetzt: die Freigabe des Quellcodes, die die Systemsicherheit erhöht, ein Online-Onboarding-Verfahren, das Sicherheitsrisiken minimiert, einen wirksamen Schutz gegen Überidentifikation sowie eine Widerrufsmöglichkeit der E-ID, wenn ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Hannes Gassert, Präsident von CH++, betont die Bedeutung dieser Verbesserungen: „Die Schweiz hat bereits mit der SwissCovid-App gezeigt, dass sie in der Lage ist, internationale Maßstäbe zu setzen. Dank der RK-N ist der Gesetzesentwurf zur E-ID auf gutem Weg, das Innovationspotenzial unseres Landes tatsächlich auszuschöpfen. Ein Weg der zudem die Wichtigkeit der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft verdeutlicht — einmal mehr!“

Die Bundesverwaltung spielte eine entscheidende Rolle beim Erreichen dieses Meilensteins. „Die Entwicklung der neuen gesetzlichen Grundlagen erfolgte transparent und ausgesprochen partizipativ. Es gibt viele Gründe zu hoffen, dass dieser Prozess als Modell für alle Bundesprojekte dienen wird. Die E-ID hat gezeigt: Der Bund ist in der Lage, aus seinen Fehlern zu lernen“, so Gassert.

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