CH++ nimmt zum geplanten Leistungsschutzrecht stellung

Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz stellt die Medienverlage, das Urheberrecht und nicht zuletzt die Medienschaffenden selbst vor grosse Herausforderungen. CH++ begrüsst die Intention des Bundesrats, hier regulatorisch einzugreifen. Doch der gewählte Weg (Snippet-abhängige Vergütung) ist keine nachhaltige Lösung.

Grundsätzlich ist der Urheberrechtsschutz von Snippets mangels Gestaltungshöhe fraglich, was umso mehr für von KI-generierten Snippets gelten muss. Den Snippets für journalistische Beiträge von Medienverlagen ein verwandtes Schutzrecht verleihen zu wollen, kann nicht der richtige Ansatzpunkt sein, um einem allfälligen Marktversagen zu begegnen oder Medienförderung zu
betreiben. Vielmehr wäre eine branchenübergreifende Regulierung der Nutzung von Inhalten nicht nur journalistischer Natur als Trainingsdaten für Algorithmen zu begrüssen; journalistische Inhalte machen nur einen Bruchteil der gesamten
Datenmenge, die zum Training KI-gestützter Applikationen genutzt werden, aus.

Zur gesamten Vernehmlassungantwort von CH++:

Zum Gastkommentar in der NZZ (in Zusammenarbeit mit dem Verein Medien mit Zukunft)