Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten
In der Schweiz gibt es eine lebendige Szene von Entwickler:innen für digitale Projekte im öffentlichen Interesse. CH++ begrüsst ausdrücklich, dass der Artikel 17 EMBAG eine Lücke bei der Förderung von Digitalisierungsprojekten ausserhalb der Bundesverwaltung schliesst und es ermöglicht, eine breitere Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen.
CH++ hat zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen einige Verbesserungsvorschläge unterbreitet: