Elektronisches Patientendossier: Vernehmlassungsantwort

CH++ hat auf die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf zur EPD- Übergangsfinanzierung geantwortet. Die zur Vernehmlassung vorgelegten Elemente sind notwendig, aber unzureichend in Bezug auf konkrete Maßnahmen und Anreize für eine zufriedenstellende Einführung des elektronischen Patientendossiers. Wir sind der Meinung, dass die vorliegende Überarbeitung eher auf die Symptome abzielt, wie z.B. Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Gemeinden, und nicht auf die Ursachen der Probleme, wie das Fehlen von monetären und nicht-monetären Anreizen sowie das Fehlen wirtschaftlicher Nützlichkeit aufgrund des Mangels an Anwendungsfällen (wie z.B. E-Medikation oder E-Impfung). Für diese Anwendungsfälle beschränkt man sich derzeit auf die Definition von Austauschformaten, ohne die Prozesse anzugehen, die allein einen Nutzen generieren können. Obwohl wir die Übergangsfinanzierung befürworten, möchten wir, dass sie mit folgenden konkreten Maßnahmen verknüpft wird:

  • Die Verpflichtung der ambulanten Leistungserbringer (z.B. Hausärzte) zur Integration des EPD;
  • Die Entwicklung nützlicher Prozesse für Patienten (z.B. E-Medikation oder E-Impfung).

Wenn keine schnelle Optimierung (Zeithorizont von maximal ein bis anderthalb Jahren) erreicht wird, werden private Anbieter das EPD überholen und die Grundlagen des EPD obsolet machen. Der Schwerpunkt muss daher auf einem Revisionsprozess liegen, der Anreize und Prozesse priorisiert. Nur schnelle, greifbare und effektive Verbesserungen der Rahmenbedingungen werden einen positiven Dominoeffekt erzielen.

Unsere Vernehmlassungsantwort: